Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Kreativ-, Support- und Erstellungsleistungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gestalten das Angebot von „createdbylenny“, Lennard Ole Möllersmann, Gartenstraße 4, 80809 München, info@createdbylenny.de, Tel.: 01709085008, UStID Nr.: DE45061572 und somit das Vertragsverhältnis zwischen „createdbylenny“ und dem Unternehmen aus, das Kreativ-, Support- und Erstellungsleistungen von „createdbylenny“ für sich im eigenen Namen nutzen will („Kunde“).
(2) Der Kunde ist ein Unternehmen oder eine gewerblich bzw. freiberuflich tätige Person bzw. ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und damit nicht Verbraucher. Für Verbraucher gelten diese AGB nicht.
(3) Diese AGB für Kreativ-, Support- und Erstellungsleistungen von „createdbylenny“ gelten selbst dann, wenn „createdbylenny“ in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufbedingungen des Kunden gelten nicht, ihrer Einbeziehung wird seitens von „createdbylenny“ widersprochen. Der Kunde stimmt zu, dass im Falle des Versuchs der Einbeziehung seiner eigenen Geschäfts- oder Einkaufbedingungen „createdbylenny“ gleichzeitig widersprochen hat, auch wenn die „createdbylenny“ ohne Wiederholung dieses Widerspruchs bzw. der Ablehnung einer solchen Einbeziehung mit der Auftragsausführung begonnen hat. Eine konkludente Zustimmung in fremde Geschäfts- oder Einkaufbedingungen seitens von „createdbylenny“ ist ausgeschlossen.
(4) Die Arbeits- und Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Diese AGB gelten in der jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge zwischen von „createdbylenny“ und dem Kunden wegen der Leistungen iSd. § 1 Abs.1 dieser AGB. Maßgeblich ist im Übrigen die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses zwischen „createdbylenny“ und dem Kunden gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss
(1) Der Kunde kann Kreativ-, Support- und Erstellungsleistungen von „createdbylenny“ bestellen, und zwar in den Bereichen
A. Fotografie
B. Videografie
C. Social Media Content Erstellung bzw. Betreuung Social Media Accounts wobei „createdbylenny“ in keinem Fall einen Marketingerfolg schuldet („Auftrag des Kunden“).
„createdbylenny“ steht es frei, einen Auftrag des Kunden anzunehmen oder nicht
(2) Sollte „createdbylenny“ einen Auftrag des Kunden nicht binnen zwei Wochen annehmen gilt der Auftrag des Kunden als abgelehnt.
(3) Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie aus dem Auftrag des Kunden sowie (ggf.) der Auftragsbestätigung von „createdbylenny“. „createdbylenny“ und der Kunde vereinbaren, dass im Falle eines Widerspruchs zwischen den zuvor genannten Unterlagen, dass die folgende Rangfolge eingehalten wird:
-
die spezifischen Vertragsdaten gem. der Auftragsbestätigung;
-
die spezifischen Bedingungen des Auftrags des Kunden bzgl. der Leistungen;
-
diese AGB;
-
die dienst- bzw. ggf. werkvertraglichen Bedingungen des Auftrags des Kunden bzgl. der Leistungen;
-
der Auftrag des Kunden;
-
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Die allgemeinen Angebote von „createdbylenny“ für Kreativ-, Support- und Erstellungsleistungen, wie beispielsweise Präsentationen, Webseiten, Pitches, Preislisten oder Formulare stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei von „createdbylenny“ Leistungen zu beziehen.
(5) „createdbylenny“ ist berechtigt, dem Kunden ein Angebot zur Präzisierung des Auftragsumfangs des Auftrags des Kunden in Textform zuzusenden oder telefonisch oder in einem Video-Call mitzuteilen. Diese Angebote sind für „createdbylenny“ freibleibend, es sei denn „createdbylenny“ erklärt ausdrücklich eine Bindung an das Angebot.
(6) Der Vertragsschluss setzt voraus, dass der Kunde einen verbindlichen, unbedingten Auftrag des Kunden an „createdbylenny“ übermittelt und „createdbylenny“ diesen Auftrag des Kunden annimmt, bspw. durch mündliche Mitteilung oder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Ausführung des Auftrags des Kunden. In einem solchen Auftrag des Kunden werden u.A. folgende Aspekte geregelt:
-
Detaillierte Beschreibung der Leistungen von „createdbylenny“ an den Kunden
-
Preise
-
Ort der Leistungserbringung, falls ein besonderer Ort gewünscht / erforderlich ist
-
Beginn und Ende der Leistungserbringung („Termin des Projektstarts“)
-
Weitere Liefertermine, Leistungszeiträume, Hinweis auf ausnahmsweise vereinbarte Fixtermine
-
Zusätzliche, konkrete, projektspezifische Mitwirkungshandlungen und Beistellungen des Kunden
-
Ggf. freizugebende Fremdleistungen oder von Fremdkomponenten
§ 3 Kreativ-, Support- und Erstellungsleistungen
(1) „createdbylenny“ erbringt im Auftrag des Kunden die vereinbarten Kreativ-, Support- und Erstellungsleistungen gegenüber dem Kunden.
(2) Einzelheiten zu den Kreativ-, Support- und Erstellungsleistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und aus dem Auftrag des Kunden.
(3) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ist eine Feedbackschleife im Auftragsumfang im vereinbarten Preis enthalten. Jede weitere Feedbackschleife wird mit 200 € (netto) zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet, es sei denn, es handelt sich um eine werkvertragliche Mängelrüge. Hierfür gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist.
(4) Das Rohmaterial wird bei „createdbylenny“ standardmäßig mindestens drei Monate nach Abschluss der Produktion gespeichert und danach gelöscht. Vor der Löschung erfolgt eine rechtzeitige Information, sodass ggf. eine Verlängerung vereinbart werden kann. Eine verlängerte Speicherung kann auf Wunsch gegen eine jährliche Pauschale von 100 € (netto) zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart werden.
(5) „createdbylenny“ erbringt die vereinbarten Kreativ-, Support- und Erstellungsleistungen gegenüber dem Kunden in der Regel als Dienstverträge iSd. §§ 611 ff.BGB, es sei denn ein Leistungserfolg ist ausdrücklich definiert und vereinbart.
(6) Abnahmen/ Teilabnahmen bei Werkverträgen: „createdbylenny“ hat vereinbarte Werkleistungen zum verabredeten Zeitpunkt auf dem verabredeten Weg zu übermitteln. Sofern – bspw. bei abgeschlossenen Leistungsbestandteilen – Teilabnahmen objektiv möglich sind, sind Teilabnahmen zu erklären, ansonsten Endabnahmen. Der Kunde hat nach der jeweiligen Übermittlung die (Teil-/End)Abnahme binnen fünf (5) Werktagen zu erklären, es sei denn eine andere Frist ist vereinbart. Sofern binnen dieser Frist keine Abnahmeerklärung oder keine Mängelrüge erfolgt, gilt die Endabnahme als erteilt (Abnahmefiktion). Die Abnahme erfolgt ferner durch konkludente Handlungen wie beispielsweise die Verbreitung der Leistung. Mit der Abnahme geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Sofern die Endabnahme zu Unrecht vom Kunden verweigert wird, tritt die Vollendung an die Stelle der Endabnahme. Gleiches gilt, sofern der Kunde sonst seiner Abnahmeverpflichtung zu Unrecht anderweitig nicht nachkommt, insbesondere durch Behinderung oder Verweigerung der Mitwirkungshandlungen.
(7) Subjektiver Mangelbegriff bei Werkverträgen: Der Kunde gewährt „createdbylenny“ eine weitgehende ästhetische, inhaltliche, gestalterische, redaktionelle Freiheit bei der Erstellung der Leistungen. Neben Rechtsmängeln sind lediglich objektive inhaltliche oder sprachliche Mängel (ggü. Duden) an den vertraglichen Leistungen Mängel iSd. §§ 633 ff. BGB. Keine Mängel im Sinne des Werkvertragsrechts liegen vor, wenn sprachliche Formulierungsalternativen oder gestalterische Alternativen bestehen, die dem Kunden schlicht besser gefallen, es sei denn die von „createdbylenny“ gewählte Fassung verletzt die allgemein anerkannten Regelungen der Sprache/Gestaltung. Liegen keine oder lediglich unerhebliche Mängel oder nur bzgl. eines unwesentlichen Teils der vertraglichen Leistungen vor, die die zweckgemäße Nutzung der Leistungen nur unwesentlich beeinträchtigen, liegt kein Mangel im Sinne des Werkvertragsrechts vor. „createdbylenny“ hat die vom Kunden mitgeteilten Mängel im Sinne des Werkvertragsrechts unverzüglich zu beseitigen und seine Leistungen erneut zur Abnahme vorzulegen. Dies gilt nicht als im Angebot enthaltene „Feedbackschleife“.
(8) „createdbylenny“ ist der Einsatz von Sub-Unternehmern („Fremdleistungen“) und nicht-angestellten Dienstleistern gestattet; dies gilt auch für Leistungen im Bereich des Supports.
(9) Sofern aufgrund des Einsatzes von Fremdleistungen oder von Fremdkomponenten dem Kunden weitergehende, nicht in der Auftragsbestätigung oder im Auftrag des Kunden genannte Kosten entstehen, sind diese vorab vom Kunden freizugeben.
(10) Die Kunden und „createdbylenny“ verwenden von Dritten hergestellte Softwareprodukte (wie bspw. Facebook, Meta-Admin, Plugins etc.). Für deren Eigenschaften, regelmäßige Wartung, Entwicklung und Anpassung sowie für deren Mängel ist „createdbylenny“ nicht zuständig.
§ 4 Termine und Projektsteuerung und Arbeitsmethode
(1) Termine und Fristen sind im Auftrag des Kunden ausdrücklich zu vereinbaren.
(2) Der im Auftrag des Kunden ausdrücklich vereinbarte Termin des Projektstarts ist für den Kunden bindend. Dem Kunde obliegt es, die Mitwirkungshandlungen des Kunden (vgl. § 5 dieser AGB) rechtzeitig, vollumfänglich und ordnungsgemäß zum Termin des Projektstarts zu erbringen und „createdbylenny“ hierüber zu informieren.
(3) Andere als im Auftrag des Kunden ausdrücklich als solche benannten Termine und Fristen gelten nur als vereinbart, wenn sie in Textform von „createdbylenny“ dem Kunden bestätigt werden. Eine konkludente Bestätigung durch „createdbylenny“ oder einer Bestätigung durch Schweigen von „createdbylenny“ (bspw. durch ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben) wegen Termine und Fristen wird bereits jetzt widersprochen.
(4) Sämtliche vereinbarte Fristen und Termine beruhen darauf, dass die Mitwirkungshandlungen des Kunden (vgl. § 5 dieser AGB) rechtzeitig, vollumfänglich und ordnungsgemäß erbracht sind. Alle Verzögerungen wegen unzureichender, verspäteter oder unterlassener Mitwirkungshandlungen oder wegen nachträglich geänderter Angaben und Informationen bzw. wegen Änderungen der zur Verfügung gestellten Unterlagen, Software oder Zugangscodes sind vom Kunden zu vertreten bzw. gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt gleichermaßen für Terminprobleme wegen anderer Vorleistungen des Kunden, wegen anderer projektrelevanter Tätigkeiten der vom Kunden beauftragten oder eingesetzten Dritten oder wegen der vom Kunden genutzten Software. Etwaige Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden sind jedenfalls von „createdbylenny“ nicht zu vertreten.
(5) Die Projektsteuerung obliegt dem Kunden. Sofern die Projektsteuerung des Kunden von „createdbylenny“ Vorgaben zu Terminen und Fristen macht, sind diese freibleibend, es sei denn, aus dem Vorgenannten ergibt sich etwas anderes. Etwaige Verzögerungen oder Handlungen bzw. Unterlassungen der Projektsteuerungen sind der Sphäre des Kunden zugeordnet und sind jedenfalls von „createdbylenny“ nicht zu vertreten.
(6) Dem Kunden obliegt insbesondere die alleinige Verantwortung für u.A.:
-
den wirtschaftlichen und Marketing-Erfolg der zu erstellenden Leistung
-
die kanalisierte Kommunikation mit den Beteiligten auf Kundenseite
-
die Priorisierung und Spezifizierung von Aufgaben von „createdbylenny“
-
die Abklärung aller Aufgaben auf Kundenseite
-
die rechtzeitige Anlieferung aller Mitwirkungshandlungen und Unterlagen zur Erbringung der Leistung
-
die eigene Teilnahme an Meetings bzw. die Mitarbeit im Projekt-Prozess
-
die rechtliche Prüfung und Verantwortung, insbesondere der Beistellungen/Mitwirkungshandlungen
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden; Freistellung durch den Kunden
(1) Der Kunde hat die vertragsgegenständlichen Leistungen von „createdbylenny“ im Rahmen des Zumutbaren durch angemessene und insbesondere auch die erforderlichen Mitwirkungshandlungen und Beistellungen zu fördern, wozu auch die Projektsteuerung zählt. Der Kunde wird insbesondere „createdbylenny“ die hierfür erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen.
(2) Dem Kunden obliegt es, auf seien Systemen den Verlust von Daten abzusichern, bspw. durch regelmäßige Back-ups und Aktualisierung von Software. Die Sicherung der Daten erfolgt durch den Kunden regelmäßig und in geeigneter Form, so dass eine Wiederherstellung mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Entsprechendes gilt zur Vermeidung von Hardwarestörungen in Systemen des Kunden.
(3) „createdbylenny“ wird den Kunden frühzeitig auf Art, Umfang, Zeitpunkte und sonstige Details der vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen und Beistellungen hinweisen, es sei denn, die jeweiligen Details der Mitwirkungshandlungen und Beistellungen ergeben sich bereits aus dem Auftrag des Kunden.
(4) Unabhängig von der expliziten Erwähnung ist der Kunde stets verpflichtet, „createdbylenny“ hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen detailliert zu briefen. Der Kunde hat „createdbylenny“ auch unverzüglich nach bestem Wissen anzuzeigen, wenn sich die Angaben oder Anforderungen als fehlerhaft, unvollständig, mehrdeutig oder undurchführbar erweisen.
(5) Sollte der Kunde nicht binnen angemessener Frist nicht unproblematische Mitwirkungshandlungen und Beistellungen nachholen, gehen etwaige Leistungsverzögerungen zu Lasten des Kunden.
(6) Bild-, Ton- und Textmaterialien sowie relevante Software des Kunden sind hierbei in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren und möglichst digitalen Format durch den Kunden an „createdbylenny“ zu übergeben bzw. digital Zugang / Zugriff zu gewähren. Der Kunde stellt sicher, dass „createdbylenny“ die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte mit der Übergabe erhält.
(7) Hinsichtlich der in § 3 Abs. 8 und § 3 Abs. 9 dieser AGB genannten Fremdleistungen und Fremdkomponenten (z.B. zugekauftes urheberrechtlich geschütztes Material) erwirbt der Kunde die Nutzungs- und Verwertungsrechte, sodass der Kunde und sodass „createdbylenny“ diese ohne Beanstandungen des Rechtinhabers berechtigt sind, diese Fremdleistungen und Fremdkomponenten zu nutzen, sofern sich nicht aus dem Auftrag des Kunden / der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.
(8) Der Kunde kann die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen und Beistellungen durch qualifizierte Mitarbeiter selbst erfüllen oder Dritte mit der Erfüllung dieser Pflichten beauftragen, steht jedoch für deren Handlungen ein.
(9) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungshandlungen und Beistellungen nicht nach und kann „createdbylenny“ aus diesem Grunde die vertragsgegenständlichen Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
(10) Entstehen „createdbylenny“ deswegen Ausfallzeiten aufgrund der nicht vertragsgemäßen Mitwirkungshandlung oder Beistellung des Kunden, so sind „createdbylenny“ dadurch entstandenen Aufwände nach den vereinbarten Vergütungssätzen zu vergüten, sofern „createdbylenny“ dem Kunden eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, um die Mitwirkungshandlung oder Beistellung vorzunehmen und diese fruchtlos verstrichen ist. „createdbylenny“ ist dann nach eigenem Ermessen auch zur Leistungserbringung nicht verpflichtet, bis die Mitwirkungshandlungen und Beistellungen erbracht wurden. „createdbylenny“ trifft hierbei keine Schadensminderungspflicht.
(11) Mitwirkungshandlungen und Beistellungen nimmt der Kunde im eigenen Interesse, ohne Leistungsverpflichtung, auf eigene rechtliche Verantwortung und auf eigene Kosten vor.
(12) Wenn der Kunde erkennt, dass die vereinbarten Anforderungen, Termine oder Fristen nicht einhalten kann, wird er „createdbylenny“ unverzüglich über diese Tatsache sowie die Gründe dafür und die voraussichtliche Dauer und deren Intensität informieren.
(13) Dem Kunden obliegt es, persönliche Zugangsdaten (wie Kennwort/Passwort) geheim zu halten. Er hat diese unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben, ebenso wird er „createdbylenny“ unverzüglich über die Änderungen informieren, sofern dies für die Auftragserfüllung erforderlich ist.
(14) Der Kunde versichert, die überlassenen Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen und ihm obliegt die rechtliche, steuerliche und sonstige öffentlich-rechtliche Prüfung seiner Handlungen und insbesondere der Kommunikation ggü. Dritten, wie bspw. Verbrauchern und Nutzern.
(15) Die Parteien stimmen zu, dass die jeweils andere Partei keine Verpflichtung trifft, auf Gesetzesverstöße hinzuweisen. Soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann der Kunde ggü. „createdbylenny“ einen Mitverschuldenseinwand des § 254 BGB nicht geltend machen.
§ 6 Änderungsbegehren des Kunden
(1) Änderungsbegehren des Kunden bezüglich des vertraglich bestimmten Umfangs der von „createdbylenny“ zu erbringenden Leistungen sind als neuer Auftrag des Kunden an „createdbylenny“ entsprechend § 2 dieser AGB zu richten.
(2) Im Fall von Änderungsbegehren eines bestehenden Auftrags des Kunden kann „createdbylenny“ – selbst bei Ablehnung des neuen Auftrags des Kunden – den Prüfungsaufwand vergütet verlangen.
(3) Sofern „createdbylenny“ den Auftrag des Kunden annehmen will, teilt „createdbylenny“ dem Kunden die aufgrund des Änderungsbegehrens des Kunden geänderte Vergütungshöhe und die weiteren erforderlichen Details mit.
(4) Etwaige durch die Prüfung des Änderungsbegehren eingetretene Verzögerungen oder Stillstandszeiten im Rahmen der Vertragserfüllung verlängern die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist angemessen.
§ 7 Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte
(1) Die Arbeitsergebnisse von „createdbylenny“ genießen sonderrechtlichen, wie bspw. urheberrechtlichen oder designrechtlichen Schutz.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anderweitig in der Auftragsbestätigung geregelt gilt:
Die während der Leistungserbringung schutzfähigen Leistungen (bspw. nach dem Urhebergesetz, dem Designgesetz, dem Markengesetz etc. einschließlich aller Videos, Fotografien, Lichtbilder, Gestaltungen, Designs, Entwürfe, Muster, Modelle, Präsentationen, Skripte, Skizzen, und alle Leistungsergebnisse von „createdbylenny“ sind geistiges Eigentum und stehen im Alleineigentum von „createdbylenny“ und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise – insbesondere zur Nachbildung – verwendet werden, es sei denn, dies ist ihm ausdrücklich gestattet.
(3) Unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Leistungen voll bezahlt sind, werden die Nutzungsrechte von „createdbylenny“an den Arbeitsergebnissen für die bestimmungsgemäße Verwendung der beidseitig freigegebenen Arbeitsergebnisse dem Kunden als einfaches, nicht-unterlizenzierbares, auf den Vertragszweck und das vereinbarte Territorium beschränktes und nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumt, es sei denn, ihm ist Weitergehendes ausdrücklich gestattet. Der Kunde erhält an den gelieferten Leistungen ein einfaches, nicht übertragbares, weltweites, dauerhaftes (aber für „createdbylenny“ mit dem Recht zur außerordentlichen Kündigung) Nutzungsrecht an den gelieferten Inhalten für die Nutzung auf den eigenen Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, TikTok, YouTube), unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Leistungen voll bezahlt sind.
(4) Das Bearbeitungsrecht an den Arbeitsergebnissen, d.h. das Recht zur Änderung oder Bearbeitung von Arbeitsergebnissen und sonstigen Leistungen von „createdbylenny“ verbleibt bei von „createdbylenny“, es sei denn, ihm ist Weitergehendes ausdrücklich gestattet.
(5) Eine Unterlizensierung, Übertragung, Abtretung oder sonstige Weitergabe eines auf die Arbeitsergebnissen und sonstigen Leistungen von „createdbylenny“ bezogenen Nutzungsrechte ist ohne vorherige, in Textform dokumentierte Zustimmung von „createdbylenny“ nicht gestattet, es sei denn, ihm ist Weitergehendes ausdrücklich gestattet.
(6) Sämtliche nicht-eingeräumte Nutzungs- und Verwertungsrechte an Arbeitsergebnissen sowie auch an sämtlichen Nebenleistungen von „createdbylenny“ verbleiben bei „createdbylenny“. Das dem Kunden durch „createdbylenny“ eingeräumte Nutzungsrecht erstrecken sich nur auf den vom Kunden umfassten, aus dem Auftrag des Kunden ersichtlichen Anwendungsbereich.
(7) Der Kunde wird alle Handlungen unterlassen, die dem Zweck der § 7 Abs. 1 bis Abs. 6 dieser AGB zuwiderlaufen.
(8) Die Einräumung darüberhinausgehender Nutzungsrechte, insbesondere das Recht auf Weiterverbreitung, Vervielfältigung, etc. bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit von „createdbylenny“.
§ 8 Kennzeichnung
(1) Es ist – vorbehaltlich eines Widerspruchs des Kunden – „createdbylenny“ gestattet, Namen, Logo oder sonstige identifizierende Bezeichnung des Kunden als Referenz zu nutzen und/oder den Kunden als Referenz zu verwenden und/oder auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden hinzuweisen.
(2) Urhebervermerke, Kennzeichnungen von „createdbylenny“, sonstige gewerbliche Schutzrechte oder andere Merkmale, die einer Identifikation der Arbeitsergebnisse dienen, dürfen vom Kunden ohne eine gesonderte Vereinbarung mit von „createdbylenny“ nicht entfernt oder verändert werden.
§ 9 Vergütung, Reisekosten und Rechnungen
(1) Wenn keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, hat „createdbylenny“ Anspruch auf eine angemessene Vergütung für erbrachte Kreativ-, Support- und Erstellungsleistungen.
(2) In der Regel vereinbart „createdbylenny“ mit dem Kunden eine
Vergütung im Auftrag des Kunden.
(3) Ferner gilt für den Aufwendungsersatz:
a. Notwendige Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden „createdbylenny“ ersetzt, und zwar bei Nutzung:
-
der Bahn: Pauschaler Aufwendungsersatz
-
bis 200 km Luftlinie zwischen den Reiseorten: 39 €
-
bis 400 km Luftlinie zwischen den Reiseorten: 79 €
-
ab 400 km Luftlinie zwischen den Reiseorten: 89 €
-
-
eines Flugzeuges: Flugkosten der Economy Klasse,
-
des Pkw: 0,35 € je Kilometer (ab dem 21. Kilometer 0,38 €), zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe für jeden gefahrenen Kilometer
-
Taxikosten (wie bspw. Uber), Carsharing (wie bspw. Miles) für Fahrten Flughafen/Bahnhof/Sitz des Kunden/Hotels und zurück
-
bei Hotelaufenthalten: Hotel der Kategorie „3 Sterne“
Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels /Unterkunft bleibt „createdbylenny“ vorbehalten. „createdbylenny“ ist jedoch verpflichtet, Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zur Vergütung stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden zu unternehmen.
b. Im Übrigen bleibt es bei § 670 BGB.
(4) Sämtliche Auslagen, Vergütungen und Preisangaben zu Kreativ-, Support- und Erstellungsleistungen sind Netto-Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer, die gesondert ausgewiesen wird. Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden ab diesem Zeitpunkt die (Brutto-)Preise entsprechend geändert.
(5) Die Bezahlung der Kreativ-, Support- und Erstellungsleistungen sowie der Auslagen erfolgt nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung iSd. §§ 14, 14 a UStG.
(6) Im Auftrag des Kunden bzw. in der Auftragsbestätigung genannte Einzelleistungen werden nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.
(7) Die jeweiligen Zahlungen sind nach Übermittlung der Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen unter Angabe des Verwendungszwecks zu leisten.
(8) Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig binnen dieser Frist, so gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug.
(9) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde. „createdbylenny“ hat zudem sofort ohne weiterte Mitteilung und Androhung ein Zurückbehaltungsrecht, und muss während des Verzugs des Kunden die restlichen Leistungen nicht durch- oder fortführen. Zudem verlängern sich sämtliche für „createdbylenny“ geltenden Termine um den Zeitraum des Verzugs des Kunden.
(10) Der unbezahlte Betrag ist während des Verzugs gem. § 288 BGB zu verzinsen.
(11) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist für „createdbylenny“ nicht ausgeschlossen.
(12) Jegliche Abzüge von Rechnungsbeträgen sind nur im Falle ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit „createdbylenny“ zulässig.
(13) Mit Ansprüchen gegen die „createdbylenny“ kann der Kunde nur dann aufrechnen oder das Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder entscheidungsreif ist oder ein rechtskräftiger Titel gegen „createdbylenny“ vorliegt. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
§ 10 Vertragslaufzeit/Kündigung/ Auftragsstornierung
(1) Abgeschlossene Verträge sind verbindlich und laufen bis zum im Auftrag des Kunden angegebenen Enddatum oder bis zur Erreichung des Vertragszwecks.
(2) Abgeschlossene Verträge können in aller Regel nicht aufgrund eines vertraglich eingeräumten Kündigungsrechts ordentlich gekündigt werden, es sei denn im Auftrag des Kunden ist etwas anderes angegeben. Bei Werkverträgen: § 648 BGB bleibt hinsichtlich der Werkleistungen unberührt, gleiches gilt für andere gesetzliche Rücktritts- oder Kündigungsansprüche der Parteien.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht im gesetzlichen Umfang fort. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn
-
der Kunde oder dessen Erfüllungsgehilfen in erheblicher Weise gegen geltendes Recht oder Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen
-
der Kunde insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde
-
der Kunde die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt
-
der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz wiederholter Aufforderung nicht nachgekommen ist
-
objektive Gründe hinsichtlich der Reputation des Kunden bestehen, die geeignet sind den Ruf von „createdbylenny“ nachhaltig und dauerhaft zu beschädigen, bspw. zahlreiche oder schwerwiegende Produkthaftungsfälle beim Kunden
-
„createdbylenny“ wegen aus der Sphäre des Kunden stammender Gründe eine rechtliche Inanspruchnahme droht, diese bereits erfolgte oder eine weitere Vertragserfüllung aufgrund Abmahnung, Unterlassungserklärung oder gerichtlichen Verbots untersagt wurde
(4) Unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche sind im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
§ 11 Haftung und Gewährleistung
(1) „createdbylenny“ gewährleistet jeweils üblichen technischen Standards entsprechende Erbringung der Leistungen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Leistung zu ermöglichen. Ein Fehler von „createdbylenny“ liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:
-
durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware oder -hardware (z.B. Browser) des Users, oder
-
wenn die Beeinträchtigung bei der Wiedergabe der Leistungen dessen Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt, oder
-
durch Störung der Kommunikationsnetze beim Kunden, bei „createdbylenny“ oder anderen Betreibern, oder
-
durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens oder Leitungsausfall, oder
-
durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte zwischengespeicherte Leistungen auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) oder im lokalen Cache, oder
-
durch einen Ausfall des von „createdbylenny“ genutzten Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
(2) Bei einem von "createdbylenny"-verschuldeten Ausfall der technischen Infrastruktur iSd. § 11 Abs. 1 dieser AGB ist „createdbylenny“ berechtigt, die Leistung innerhalb angemessener Frist nachzuliefern. Im Falle des Scheiterns einer Nachlieferung, entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für die in dem Zeitraum nicht realisierten Leistungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(3) Außerhalb seines Herrschaftsbereiches trägt „createdbylenny“ nicht die Gefahr des Datenverlustes auf dem Übertragungswege und übernimmt auch keine Gewährleistung und/oder Haftung für die Datensicherheit.
(4) „createdbylenny“ wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler seiner Server schnellstmöglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.
(5) Bei Werkverträgen geltend insbesondere die § 3 Abs. 6 und § 3 Abs. 7 dieser AGB.
(6) Schlägt bei Leistungen im Sinne des Werkvertragsrechts die Endabnahme (jeweils) zweimal objektiv und vollständig fehl, ist der Kunde berechtigt, die Zahlung für den mangelbehafteten Teil der Leistungen zu verweigern, sofern er die mangelfreien Teile nicht nutzen kann. Ferner stehen dem Kunden in einem solchen Fall die weiteren Mängelrechte im Sinne des Werkvertragsrechts Selbstvornahme, Rücktritt und Schadensersatz zu.
(7) „createdbylenny“ darf keine Rechtsdienstleistungen erbringen. Demnach ist „createdbylenny“ nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Inhalte des Kunden auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern sowie die Rechtelage zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr oder die Haftung. Sofern aufgrund Mitwirkungshandlungen des Kunden Vorleistungen oder Materialien bereitgestellt werden, insbesondere Texte, Grafiken und Lichtbilder, steht „createdbylenny“ nicht für die Prüfung der Urheberrechte, Designrechte, Patentrechte, Markenrechte, Namens- und Kennzeichenrechte und sonstige Schutzrechte ein, ebenso wenig für die Prüfung der gesetzlichen Vorgaben oder des Wettbewerbsrechts.
(8) Die Haftung für Schäden wegen der Verletzung einer Zusicherung oder Garantie, bei Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von nachstehendem unberührt.
Im Übrigen haftet „createdbylenny“ und leistet „createdbylenny“ nur Schadensersatz
-
bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft;
-
in allen anderen Fällen aus Verletzung einer Kardinalspflicht, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu rechnen war, jedoch nicht für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen oder indirekten Schäden oder Folgeschäden. Gegenüber Unternehmern ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Kunden nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit eine Kardinalspflicht im vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt wurde, haftet „createdbylenny“ höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die er für die Leistungserbringung erhält oder erhalten hätte.
(9) Alle gegen „createdbylenny“ gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Für Ereignisse höherer Gewalt, die „createdbylenny“ die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet „createdbylenny“ nicht.
(2) Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Parteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Parteien unverschuldet sind und nach Abschluss des jeweiligen Vertrages eintreten.
(3) Soweit eine der Parteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die „createdbylenny“ auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.
(4) Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Partei wird der anderen Partei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.
(5) Wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage andauert, kann jede Partei diese Vereinbarung ohne jegliche Haftung oder Kosten beenden, wenn der jeweiligen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Bereits angefallene Kosten oder bereits erbrachte Leistungen sind jedoch vom Kunden zu bezahlen.
§13 Rechtswahl, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
(1) Eine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts oder der Geltendmachung eines Anspruchs aus diesem Vertrag oder ein Verzicht auf die Ausübung eines Rechts oder eines Anspruchs aus diesem Vertrag durch die Parteien hat keine Beschränkung oder Einschränkung der zukünftigen Ausübung oder Durchsetzbarkeit dieser Rechte oder Ansprüche zur Folge.
(2) Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Regelungen des Internationalen Privatrechts.
(3) Erfüllungsort und Gerichtstand ist Berlin, soweit kein gesetzl. ausschließlicher Gerichtsstand existiert.
(4) Der Kunde ist zur Übertragung und Abtretung von Ansprüchen auf Dritte nur nach jeweiliger schriftlicher Zustimmung von „createdbylenny“ berechtigt.
(5) Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur im Hinblick auf Ansprüche aus diesem Vertrag zulässig und nur so weit als es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
(6) Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag werden durch etwaige Umstrukturierungen bzw. Formumwandlungen von „createdbylenny“, auch wenn es zu Ausgliederungen von Betriebsteilen oder Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führt, nicht berührt und dürfen dann auch auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG übertragen werden.
(7) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen bzw. gelten als unwirksam. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen der Schriftform. Wird in diesem Vertrag eine „schriftliche Zustimmung“ verlangt, wird diese Schriftform nicht auch durch E-Mail gewahrt, außer in dem Vertrag wird ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
(8) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. § 139 BGB gilt nicht.
Berlin, 20.09.2025
